Die Module sind in drei parallelen Strings jeweils in Reihe geschaltet. Der String "A" ist ganzjährig verschattungsfrei, die Strings "D" und "C" sind im Winter vor- bzw. nachmittags verschattet.
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Die Anlage ist von der Firma Borngräber Solartechnik und Wärmepumpen GmbH in Cottbus-Branitz errichtet worden; dies in enger Kundenabstimmung und nach notwendig gewordenen Umplanungen aufgrund nur begrenzt verfügbarer Module. Probleme traten weder bei der Errichtung noch bei der Inbetriebnahme auf.
Obwohl der lokale öffentliche Netzbetreiber, die Elektroenergieversorgung Cottbus, uns zunächst die Installation eines Drehstromzählers in ihrem Eigentum (und mit den darauf entfallenden Gebühren; allein 45 € für die Installation; zusätzlich kämen jährliche Fixkosten) nahelegte, bestand ich unter Verweis auf das aktuelle EEG auf der Installation eines eigenen Drehstromzählers. Da wir in Cottbus in dieser Hinsicht Pionier waren, konnte dies erst nach einem klärenden Gespräch zwischen den oberen Ebenen der Firma Borngräber und der Elektroenergieversorgung erreicht werden. Gebrauchte und geeichte Drehstromzähler sind aber übliche Handelsware, deshalb bedeutete dies keine Verzögerung.
Die Dachausrichtung ist relativ nahe am Optimum; die Module bedecken eine Fläche von 58 m²; da das Dach im Winter durch ein gleichhohes Nachbarhaus im Süden teilweise verschattet wird, wurden die Modulstrings so angeordnet, daß möglichst nur ein, auf jeden Fall aber nicht mehr als zwei Strings verschattet sind. Eine auch nur teilweise Verschattung eines Moduls läßt dieses teilweise oder komplett ausfallen; damit dadurch nicht der ganze String ausfällt, wird das Modul durch einen Bypass überbrückt.
Der örtliche Stromnetzbetreiber ist durch das EEG verpflichtet, den photovoltaisch erzeugten Strom zu einem gesetzlich festgelegten Preis abzunehmen und zu vergüten. Da das EEG relativ detaillierte Vorschriften enthält, lehnte die Elektroenergieversorgung Cottbus den Abschluß eines Vertrages ebenso wie zunächst die Zahlung eines Abschlages ab; die Vergütung erfolgte bis Ende 2005 monatlich innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung des im Vormonat eingespeisten Stromes aufgrund unserer Zählerablesungen. Die Rechnung wurde als PDF-Dokument per E-Mail zugestellt. Seit Anfang 2006 wird nun monatlich ein Abschlag in der Höhe des durchschnittlichen Monatsertrages des Vorjahres gezahlt; dies konnte unter Verweis auf § 12(5) EEG erreicht werden.
Amortisation der Anlage
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage ist zunächst ein kostspieliges Vergnügen, durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2004 ist jedoch eine Amortisation nach etwa 13 bis 17 Jahren zu erwarten. Auf eine mögliche Förderung (Kredit mit geringerem Zinssatz durch die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau) verzichteten wir, da genug Eigenkapital zur Verfügung stand.
Steuerlich ist es sinnvoll, bezüglich des Betriebes der Photovoltaikanlage dem Finanzamt gegenüber als Unternehmer aufzutreten; dann erstattet das Finanzamt vollständig die für die Errichtung der Anlage gezahlte Umsatzsteuer. Der Nachteil besteht darin, daß man als Unternehmer zunächst zu einer monatlichen, nach einiger Zeit zu einer vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist und die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muß. Bis auf den (geringen) bürokratischen Aufwand ist dies kein echtes Problem; die Umsatzsteuer wird einfach auf die Rechnung an den Netzbetreiber aufgeschlagen und in gleicher Höhe ans Finanzamt gezahlt. Etwa eine Woche nach Inbetriebnahme haben wir das Unternehmen entsprechend schriftlich (formlos) angemeldet, die Rückerstattung wurde mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung eingefordert und erfolgte nach etwa eineinhalb Monaten ohne Rückfrage.
Die folgende Tabelle soll dazu dienen, mit konkreten Zahlen die finanzielle Machbarkeit das Betriebes eines eigenen Solarstromkraftwerkes darzustellen und damit Interessierte zu ermutigen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß der über 20 Jahre (genauer: bis zum Abauf dem 20. Jahres nach Inbetriebnahme, in unserem Falle also bis Ende 2024) garantierte Einspeisesatz von 0,574 €/kWh nur für Anlagen gilt, die im Jahr 2004 in Betrieb genommen werden, für in den Folgejahren in Betrieb genommene Anlagen reduziert sich der Satz um 5 % pro Jahr (also auf 0,492 €/kWh für 2007er Anlagen). Die Darstellung enthält keine Umsatzsteuer, da diese wie zuvor erläutert durch das Finanzamt erstattet wurde. Auf Marginalien wie Porti etc. wurde verzichtet. Auch wurde keine Kapitalverzinsung gegengerechnet, da diese nur auf Schätzwerten beruhen kann. Für die Anlage besteht eine (ausgehandelte) Gewährleistung durch den Installationsbetrieb von fünf Jahren hinsichtlich eines Mangels durch Material-, Fabrikations- oder Installationsfehler (mittlerweile abgelaufen, ohne in Anspruch genommen zu werden), für die Module wird eine 80-prozentige Leistung auf 20 Jahre durch den Hersteller garantiert. Dies bedeutet, daß uns voraussichtlich nach Ende des Vergütungszeitraumes Strom in der Größenordnung unseres Verbrauches umsonst zur Verfügung stehen wird. Bis dahin dürften sich auch effizientere Speichermöglichkeiten für Strom als heute verfügbare durchgesetzt haben, so daß sich das Problem entschärft, daß der Strom zwar im Sommer und zu Mittag am stärksten erzeugt wird, die Verbrauchsspitzen aber über das Jahr und den Tag verteilt liegen.
Datum/Zeitraum
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Gegenstand
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Einnahmen
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Saldo
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2004-09-23
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Errichtung und Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage
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-32625,58 €
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-32625,58 €
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2004-09-23
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Lieferung und Einbau eines Drehstromzählers
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-86,36 €
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-32711,94 €
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2004
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Vergütung Einspeisestrom (588,6 kWh)
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337,86 €
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-32374,08 €
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2005
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Vergütung Einspeisestrom (5737,1 kWh)
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3293,10 €
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-29080,98 €
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2006
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Vergütung Einspeisestrom (5533,5 kWh)
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3176,23 €
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-25904,75 €
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2007
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Vergütung Einspeisestrom (5388,5 kWh)
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3093,00 €
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-22811,75 €
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2008
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Vergütung Einspeisestrom (5229,2 kWh)
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3001,56 €
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-19810,19 €
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2009
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Vergütung Einspeisestrom (5412,3 kWh)
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3106,66 €
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-16703,53 €
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2010
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Vergütung Einspeisestrom (5167,1 kWh)
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2965,92 €
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-13737,61 €
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2011
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Vergütung Einspeisestrom (5929,4 kWh)
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3403,48 €
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-10334,13 €
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2012
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Vergütung Einspeisestrom (5622,2 kWh)
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3227,14 €
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-7106,99 €
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2013-08-21 |
Ausfall eines Wechselrichters, Ersatz durch einen neuen |
-692,20 € |
-7799,19 € |
2013 |
Vergütung Einspeisestrom (4865,8 kWh)
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2792,97 € |
-5006,22 € |
2014 |
Vergütung Einspeisestrom (5373,1 kWh) |
3084,16 € |
-1922,06 € |
2015 |
Vergütung Einspeisestrom (5694,3 kWh) |
3268,53 € |
1346,47 € |
2016 |
Vergütung Einspeisestrom (5084,4 kWh) |
2918,45 € |
4264,92 € |
2017e |
Vergütung Einspeisestrom (5583,8 kWh; erwartet nach Trendmittelung)
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3205,11 € |
7470,03 € |
Aktuelle Ertragswerte werden hier mit der Netzapplikation mySolarUncle dargestellt, die sich derzeit in einer Entwicklungs- und Testphase befindet.