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Einspruch zur Oberbürgermeisterwahl in Cottbus 2006

Die Wahl eines neuen Oberbürgermeisters in Cottbus ist am 22. Oktober 2006 mit manipulationsgefährdeten Wahlgeräten durchgeführt worden. Hierzu habe ich am 30. Oktober Einspruch (pdf) eingereicht.

Vorgeschichte

Seit mehreren Jahren finden in Cottbus Wahlen mit den einzigen Wahlgeräten vom einzigen in Deutschland zugelassenen Typ Nedap ESD 1 statt, ohne daß dies bisher Aufsehen erregte. Kurz vor der durch die Abwahl der Vorgängerin notwendig gewordenen Neuwahl eines Oberbürgermeisters am 22. Oktober 2006 demonstrierten jedoch Hacker in den Niederlanden eindrucksvoll, wie fehleranfällig die weitgehend baugleichen Geräte vom Typ Nedap ES3B sind. Daraufhin forderte ich die Wahlleiterin auf, auf den Einsatz der Geräte zu verzichten. Stattdessen gab diese jedoch eine Presseerklärung heraus mit dem Tenor "Unsere Geräte sind sicher" und veranlaßte eine Prüfung und Versiegelung der zu verwendenden Geräte.

Wahltag

Der Umgang mit den Wahlgeräten erfolgte recht sorglos; diese waren zumindest teilweise unmittelbar vor der Wahl wenig bewacht, und selbst die vorgeschriebenen (und unzureichenden) Sicherheitschecks erfolgten durch die Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen nur recht lückenhaft. Dies wurde auch von Wahlbeobachtern des Chaos Computer Clubs festgestellt.

Einspruch

Die Fahrlässigkeit im Umgang mit den Wahlgeräten und die fehlende Transparenz bei der Wahl hat mich veranlaßt, gegen die Wahl Einspruch zu erheben. Laut einer mißverständlichen Meldung in der hiesigen Lokalzeitung vom 8. November, in der offensichtlich mein Einspruch irrtümlicherweise dem CCC zugeschrieben wird, hat dies vorerst lediglich den Effekt, daß eine formale Wahlprüfung stattfindet und die Berufung des neuen (gewählten) OB um 8 Tage verschoben wird. In einer nachgeschobenen Meldung vom 9. November wird dann die Amtseinführung als beschlossen Sache dargestellt. Quis custodiet ipsos custodes?

Verhandlung des Einspruchs

Seitens der Stadtverwaltung habe ich noch keine Rückmeldung erhalten, und es liegt auch noch kein Aktenzeichen vor.

Mittlerweile scheinen sich die Termine für die Behandlung des Wahleinspruchs der Stadt Cottbus zu konkretisieren.

Die 3. Beratung des zeitweiligen Wahlprüfungsausschusses findet in öffentlicher Sitzung am Montag, den 20. November um 17 Uhr in Raum 3 des Stadthauses, Altmarkt 21, statt. Dabei sollen von der Kreiswahlleiterin "Informationen zum Stand der Einreichung von Wahleinsprüchen und zu den entsprechenden Empfehlungen" gegeben werden und eine Vorlage zum "Beschluss zur Feststellung der Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl am 22. 10. 2006" verabschiedet werden. Diese Beschlußvorlage soll dann wohl auf einer außerordentlichen (öffentlichen) Tagung der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2006 um 17.00 Uhr im Stadthaus, Sitzungssaal, Altmarkt 21, verhandelt werden. (Dieser Termin erscheint jetzt auch unter "Politik/Sitzungskalender" auf www.cottbus.de; er scheint damit festzustehen.) Als Einsprucherhebender habe ich eine Anhörung beantragt. Vertreter auch überregionaler Medien sind herzlich eingeladen, diese Sitzung zu beobachten.heutigen

Inzwischen hat die Kreiswahlleiterin mitgeteilt, daß der Einspruch bei ihr unter 374/01.11.2006/KWL registriert ist.

Motivation für den Einspruch

Den Einspruch halte ich für notwendig, weil m.E. die Nutzung von Wahlautomaten für das Vertrauen in das bißchen Demokratie, das uns Bürgern möglich ist, zersetzend wirkt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Wahl mit Zettel und Urne gibt es keine befriedigende Möglichkeit für den Wähler, sich der Geheimhaltung der eigenen Stimme und der korrekten Auszählung des Ergebnisses zu vergewissern. Daß die Wahlgeräte sich nun auch noch als offensichtlich manipulationsanfällig erwiesen haben für einen Angriff von Außenstehenden, macht die Sache nur noch schlimmer. Am gefährlichsten ist aber offensichtlich die Möglichkeit eines Angriffes von innen, sprich aus dem angestellten und dem gewählten Teil der Stadtverwaltung. Hier liegen die Möglichkeiten und Interessen an einer durchgehenden und nicht aufdeckbaren Manipulation zu dicht beieinander.

Zwischenzeitliche Entwicklung

Der Bericht bei heise online und in anderen Medien hat mir einige Ermutigungen beschert, für die ich mich bedanke.

In der Netzeitung (und ähnlich in der IT-News World) wird am 10. November der für die Zulassung der Geräte zuständige PTB-Fachbereichsleiter Professor Dieter Richter in einem AP-Interview mit der Feststellung zitiert, "er könne sich nicht vorstellen, dass unter derzeitigen Bedingungen eine Verwendungsgenehmigung erteilt werde". "Der PTB-Experte sagte, durch den Bericht der Hacker sei eine neue Situation entstanden. So gebe es keinen absoluten Schutz gegen so genannte Insider-Angriffe, also eine Manipulation durch Mitarbeiter des Herstellers. Derzeit sei nicht klar, wer zu diesen Insidern gehöre, sagte Richter der Computerzeitschrift (c't). Hinzu kommt dem Bericht zufolge die ungeklärte Aufsicht in wahlfreien Zeiten, in denen die Computer bei den Kommunen lagern. Für eine sichere Verwahrung gebe es derzeit nicht einmal genaue Vorschriften." Ein ausführliches Interview mit Professor Richter ist am 11. November von der c't veröffentlicht worden, und in einer Pressemitteilung vom 13. November kommt der CCC zum Schluß, daß "Wahlcomputer grundsätzlich unsicher" sind.

3. Beratung des zeitweiligen Wahlprüfungsausschusses 20. November

Heute hat der zeitweilige Wahlprüfungsausschuß mit 8:0:0 Stimmen (also einstimmig) meinen Einspruch als unbegründet angesehen und eine ensprechende Beschlußvorlage für die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag verabschiedet.

Vorausgegangen war eine (öffentliche) Sitzung, zu der ich zu meiner Überraschung erfuhr, daß ich von der Wahlprüfungsausschußvorsitzenden eingeladen worden sei, und auf der ich -aber nicht die anwesenden (Berliner) Mitglieder des CCC aufgrund einer restriktiven Auslegung des § 56(1) 2 BbgKWahlG- zu Wort kam. Das größte Manko in meiner Argumentation war wohl, daß ich nicht ausreichend deutlich machen konnte, daß nicht ich die tatsächliche Durchführung einer Manipulation nachweisen können muß, sondern daß die Manipulationssicherheit der Wahl gewährleistet sein muß und dies nach meinen Beobachtungen und derer des CCC nicht der Fall gewesen ist. Jedenfalls ließen sich die Beschlußberechtigten nicht beeindrucken von der "hypothetischen" Fälschungsmöglichkeit und auch nicht davon, daß "irgendjemand" (immerhin der zuständige Fachbereichleiter der PTB) die Geräte in Interviews heute nicht mehr zur Verwendung empfehlen würde. Ausschlaggebend waren lediglich formale Genehmigungen und Versicherungen der Kreiswahlleiterin bezüglich der durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen, die teilweise in direktem Widerspruch zu meinen Darlegungen standen, und die in keiner Form auf die Gefahr eines Angriffs von "innen" eingingen.

Nach der Beratung gab es ein paar ganz interessante Diskussionen mit einigen Ausschußmitgliedern, die sich offensichtlich um ein Verständnis für die Tragweite der Manipulationsmöglichkeiten bemühten. Aber auch hier wurde die ablehnende Haltung damit begründet, daß es keinen konkreten Manipulationsvorwurf gab. Die Verantwortung wurde an vorgeschaltete Instanzen (Genehmigungsbehörden) weitergereicht.

Die anwesenden Mitglieder des CCC haben ihre Eindrücke ebenfalls veröffentlicht.

17. außerordentliche Tagung der Stadtverordnetenversammlung

Die Beschlußvorlage (oder hier) über den Einspruch samt Anlage (oder hier) liegen jetzt vor, ebenso die Vorlage über die Feststellung des Wahlergebnisses (oder hier).

Auf der Sitzung bin ich angehört worden; erstaunlicherweise lag allen Stadtverordneten mein Vortragsmanuskript (wahrscheinlich in einer vorläufigen Form, da ich dies bis heute morgen noch modifiziert habe), schon vor. Da muß doch jemand mal auf meinen Server gesehen haben...

Auch auf dieser Sitzung kam es zu keiner offenen Diskussion, insbesondere das Angebot, die anwesenden CCC-Mitglieder zu befragen, wurde ausgeschlagen. Nach einem wechselseitigen Austausch der bekannten Positionen der Beteiligten wurde der Einspruch mit 31 Stimmen und einer Enthaltung zurückgewiesen.

Der Einspruch war aber insofern erfolgreich, als daß er hinter den Kulissen wohl zu einer intensiveren Diskussion über die Wahlgeräte geführt hat. Es besteht begründete Hoffnung, daß die Stadtverordneten den bereits gefaßten Beschluß, die bisher gemieteten Geräte zu kaufen, der aber wegen eines Hausbehaltsvorbehaltes nicht umgesetzt wurde, wieder revidieren und -da bis zu den nächsten Wahlen noch genug Zeit vergeht- erst einmal die weitere Entwicklung abgewartet wird.

Auch die Lausitzer Rundschau hat die Ergebnisse der Sitzung zur Kenntnis genommen.

Das offizielle Protokoll der Sitzung ist veröffentlicht.

Epilog

Die Stellungnahme des Brandenburgischen Innenministeriums liegt als 21-MB- oder 2-MB-Archiv vor.

Am 18. Januar 2007 berichtet die Lausitzer Rundschau (3,5-MB- oder 0,9-MB-Bild) im überregionalen Teil über die Problematik und avisiert einen Beschluß der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar, den Beschluß vom 27. September 2006 über den Kauf der 74 Wahlgeräte zurückzunehmen. Ebenso berichten am 29. Januar 2007 die Berliner Zeitung und heise online darüber.

Auf ihrer Versammlung am 31. Januar 2007 haben nun die Stadtverordneten den im September 2006 gefaßten Beschluß zum Kauf von Nedap-Wahlgeräten zurückgenommen. Verschiedene Stadtverordnete (Pautz/SPD, Bialas/CDU, Fischer/Bündnisgrüne) machten jedoch deutlich, daß mit diesem Beschluß das Thema Wahlcomputer nicht erledigt sei, sondern, daß man sich im Gegenteil nicht vorstellen könne, in Zukunft nicht elektronisch zu wählen. Zum Ende des Jahres soll - im Lichte des Wissensstandes zu diesem Zeitpunkt - in dieser Angelegenheit neu beraten und entschieden werden.

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